Verlinkende Seite des Besuchers
Aus Datenschutzgründen kann man auf der aktuellen Domain (eigenen Web-Präsenz) nicht feststellen, wo der Besucher vorher war. Das einzige was erlaubt und technisch möglich ist, ist es vom Besucher eine verlinkende Seite abzufragen. Hat der Besucher einen Link auf meine Domain angeklickt, kann ich auf der zuerst besuchten Seite meiner Domain den aufgerufenen Link abfragen. Schon auf der zweiten besuchten Seite meiner Domain ist der Link nicht mehr abgreifbar.
Daher muss man sich den Link sofort speichern, bevor er verloren geht. Was man mit diesem Link macht ist nun eine ganz andere Frage.
Man kann das in ein Protokoll schreiben , das sogar mit der IP-Adresse (zur Wiedererkennung). Das ist nach Quellen im Internet solange erlaubt, solange man keine Kundenbezogene Daten wie Namen oder Bestellungen verknüpft bzw. verknüpfen kann. Aber das sollen die Rechtsexperten klären.
In beliebigen Prozessen kann die Information über die verlinkende Seite genutzt werden. Stellt der Kunde eine Anfrage per Formular, macht der Kunde einen Blog-Eintrag. überall kann man die Landingpage oder verlinkende Domain auslesen und ausgeben. Im Anfrageformular merkt der Besucher u.U. gar nicht, dass diese Daten übermittelt werden. Das Rechtliche müssen Sie klären.